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Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C-605/21 Heureka Group zu Online-Preisvergleichsdiensten
20 March
Montag, 20. März 2023
15.00 Uhr
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C-605/21 Heureka Group (Online-Preisvergleichsdienste)
Schadensersatzklagen wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
Mit Beschluss vom 27. Juni 2017 stellte die Kommission fest, dass Google in dreizehn Ländern des EWR seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Online-Suchdienste missbraucht habe, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten bevorzugt behandelt habe (siehe zum Urteil des Gerichts betreffend diesen Beschluss Pressemitteilung Nr. 197/21; derzeit ist ein Rechtsmittel von Google beim Gerichtshof anhängig).
Im Anschluss an diesen Beschluss hat die Heureka Group a.s. Google vor einem tschechischen Gericht auf Schadenersatz verklagt. Sie macht geltend, dass ihr Gewinne entgangen seien, weil Google an bestmöglicher Stelle zwischen den Ergebnissen der allgemeinen Suche seinen eigenen Preisvergleichsdienst zum Nachteil des Vergleichsdiensts von Heureka platziert habe.
Google ist der Ansicht, dass die Ansprüche jedenfalls verjährt seien, da Heureka schon vor dem Erlass des Kommissionsbeschlusses darüber Kenntnis hätte erlangen können, dass ihr ein Schaden entstehe.
Das tschechische Gericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Richtlinie 2014/104 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, des primärrechtlichen Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sowie des Effektivitätsgrundsatzes.
Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt.