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Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑260/22 Seven.One Entertain Group
29 March
Mittwoch, 29. März 2023
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C‑260/22 Seven.One Entertain Group
Ausschluss von Sendeunternehmen von der deutschen Leermedienabgabe
Das Landgericht Erfurt möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit der Urheberrechtsrichtlinie 2002/29 vereinbar ist, dass in Deutschland Sendeunternehmen keine Gelder aus der sog. Leermedienabgabe erhalten. Diese Abgabe soll einen gerechten Ausgleich dafür schaffen, dass Private von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien anfertigen dürfen.
Das Landgericht hat über einen Rechtsstreit zwischen dem Sendeunternehmen Seven.One Entertainment Group und der Rechteverwertungsgesellschaft Corint Media zu entscheiden. Seven.One ist durch Privatkopien erheblich betroffen, u. a. in Form der Aufzeichnung ihres Programms mittels (Online) Videorecordern. Sie fordert von Corint Media die vertragsgemäße Durchsetzung der Leermedienabgabe und die Ausschüttung entsprechender Erlöse. Corint Media kann dieser Forderung jedoch derzeit nicht nachkommen, da Sendeunternehmen nach deutschem Urheberrecht von der Leermedienabgabe ausgeschlossen sind.
Heute findet die mündliche Verhandlung statt: