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Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C‑261/22 GN: Ablehnungsgrund gestützt auf das höherrangige Interesse des Kindes
28 March
Dienstag, 28. März 2023
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C‑261/22 GN (Ablehnungsgrund gestützt auf das höherrangige Interesse des Kindes)
Europäischer Haftbefehl
In Belgien wurde ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Nigerianerin erlassen, um eine fünfjährige Freiheitsstrafe zu vollstrecken, zu der sie in Belgien wegen Menschenhandels und Beihilfe zur illegalen Einwanderung verurteilt worden war.
Die Betroffene wurde in Italien verhaftet und in Untersuchungshaft genommen, welche später durch Hausarrest ersetzt wurde. Da ihr minderjähriger Sohn (unter drei Jahre) bei ihr lebt, wurde die belgische Justizbehörde, die den Haftbefahl ausgestellt hatte, um Auskunft ersucht, wie die Haft bei Müttern mit minderjährigen Kindern vollstreckt wird.
Mangels einer zufrieden stellenden Antwort lehnte das Berufungsgericht Bologna die Übergabe der Betroffenen ab und ordnete ihre sofortige Freilassung an. Es bestehe nämlich keine Gewissheit, dass die Haftmodalitäten in Belgien den italienischen vergleichbar seien. Diese schützten das Recht der Mutter, dass ihr nicht ihre Beziehung zu ihren Kindern genommen werde, und gewährleisteten die notwendige mütterliche und familiäre Fürsorge, die u.a. durch die italienische Verfassung verbürgt sei.
Der von der italienischen Generalstaatsanwaltschaft angerufene italienische Kassationshof möchte vom Gerichthof wissen, ob die Übergabe einer mit Europäischem Haftbefehl gesuchten Mutter mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass sie mit ihren minderjährigen Kindern zusammenlebe.
Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt.